Fristenübereinstimmung zwischen Kapital und Vermögen

· Fristenübereinstimmung zwischen Kapital und Vermögen

Finanztechnisch gibt es bei Unternehmen einige Regeln zu beachten, damit verschiedene wichtige Aspekte bezüglich der Liquidität, der Finanzierung, des Vermögens und des Eigen- sowie des Fremdkaptials ausreichend berücksichtigt werden. Eine der wichtigsten Regeln ist in diesem Zusammenhang die so genannte goldene Bankregel.

Diese Regel hat etwas mit dem Verhältnis zwischen dem Vermögen eines Unternehmens und dem im Unternehmen vorhandenen Kapital zu tun. Anders gesagt gibt die goldenen Bankregel vor, wie das Verhältnis zwischen Aktiva und Passiva der Bilanz in den Finanzbereichen im Idealfall aussehen sollte. Vereinfacht gesagt „fordert“ die goldene Bankregel eine Fristen-Übereinstimmung zwischen dem Kapital eines Unternehmens (Passivseite der Bilanz) und den Vermögenswerten (Aktivseite der Bilanz). Dabei gibt es eine relativ enge Fassung und eine etwas weiter gefasste Regelung, was genau zwischen der Fristen-Übereinstimmung zu verstehen ist. Die engere Fassung der goldenen Bankregel besagt dabei, dass das Anlagevermögen eines Unternehmens vollständig durch Eigenkapital finanziert werden sollte. Bei der etwas weiter gefassten Auslegung der Regel ist es auch „erlaubt“, dass das Anlagevermögen neben dem Eigenkapital auch durch langfristiges Fremdkapital finanziert sein darf. Was jedoch nach der Regel der Fristen-Übereinstimmung nicht sein sollte ist, dass das Anlagevermögen nur durch kurzfristige Fremdmittel finanziert wird.

Auf der anderen Seite sollten die Fristen natürlich auch im Bezug auf das Umlaufvermögen übereinstimmen. Da es sich hier um kurzfristig vorhandene Werte handelt, muss das Umlaufvermögen auch nur durch kurzfristige Fremdmittel oder natürlich auch durch kurzfristig zur Verfügung stehendes Eigenkapital finanziert sein. Da es allerdings in der Bilanz nicht eindeutig ersichtlich ist, welche Fristen jeweils zugrunde liegen, sagt die Einhaltung der Fristen-Übereinstimmung bzw. der goldenen Bankregel noch nicht zwingend etwas darüber aus, ob das Unternehmen auch über eine ausreichende Liquidität verfügt. Die Einhaltung der Regel ist jedoch nicht nur im Bezug auf die Liquidität des Unternehmens wichtig, sondern durchaus von wirtschaftlichem Vorteil. Was bedeutet das konkret?

Wenn man das Anlagevermögen als Beispiel nimmt, so sollte dieses, wie zuvor erwähnt, entweder durch Eigenkapital oder durch langfristiges Fremdkapital abgedeckt sein. Während Eigenkapital in dem Sinne nichts kostet, sondern nur den entgangenen „Gewinn“, da man das Kapital nicht rentabel als Geldanlage etc. nutzen kann, entstehen beim Fremdkapital natürlich Kosten in Form von Kreditzinsen. Diese Zinsen richten sich oftmals auch nach der Laufzeit eines Kredites und meistens ist es so, dass man für Darlehen mit einer langen Laufzeit einen geringeren Zinssatz zahlen muss (siehe zum Beispiel Immobilienkredite), als wenn die Darlehen eine recht geringere Laufzeit haben (Siehe Raten- oder Kontokorrentkredite). Daher ist es also auch wirtschaftlich sinnvoll, wenn das Unternehmen das Anlagevermögen mit „preiswerterem“ langfristigem Fremdkapital und nicht mit vergleichsweise teureren kurzfristigen Fremdmitteln finanziert.