Hypothekendarlehen
Das Hypothekendarlehen ist vielen Verbrauchern sicherlich auch unter der Bezeichnung Baudarlehen, Immobilienkredit oder Hausdarlehen bekannt und wird von den Banken oftmals in drei Varianten angeboten, nämlich als Tilgungsdarlehen, als ein endfälliges Darlehen mit Aufschub der Tilgung und als das meistgenutzte Annuitätendarlehen.
Wenn man sich als Kreditnehmer beim Hypothekendarlehen für eine Festschreibung der Zinsen entscheidet, dann kann man von einer großen Kalkulationssicherheit profitieren, da sich die ohnehin im Vergleich zu vielen anderen Darlehensarten recht niedrigen Zinssätze zumindest während der Dauer dieser Zinsfestschreibung nicht ändern können. Der Name Hypothekendarlehen leitet sich übrigens von der Kreditsicherheit Hypothek ab, die früher sehr charakteristisch für Immobilienkredite war. Heute jedoch wird meistens eine Grundschuld genutzt, da diese eine etwas weiterreichende Sicherheit für die Bank darstellt. Vom Kern her sind Hypothek und Grundschuld aber recht identische Sicherheiten. Die Hypothek bzw. Grundschuld, ohne die in Deutschland von nahezu keiner Bank ein Hypothekendarlehen zu bekommen ist, wird auch als Grundpfandrecht bezeichnet. Dieses Grundpfandrecht besagt, dass der Kreditgeber als Sicherungsnehmer unter bestimmten Umständen die finanzierte Immobilie dazu nutzen kann, sich durch die Zwangsversteigerung zu bedienen, damit die offenen Forderungen aus dem Hypothekendarlehen damit möglichst beglichen werden können.
Da jedoch nicht die gesamte Darlehenssumme mit einer solchen Grundschuld oder Hypothek abgedeckt werden kann, spielen beim Hypothekendarlehen durchaus noch andere Sicherheiten eine Rolle, wie zum Beispiel Bürgschaft, Abtretung von Forderungen oder auch die Verpfändung von bestehenden Guthaben, die derzeit vielleicht gebunden sind und somit nicht direkt in die Finanzierung mit einfließen können. Sehr wichtig ist es gerade bei den Hypothekendarlehen, dass der Kreditsuchende zunächst einmal die vielen Angebote vergleicht. Denn auch wenn die Hypothekenzinsen, beispielsweise gegenüber den Dispozinsen, als sehr niedrig gelten, machen dennoch schon kleine Zinsunterschiede wegen der langen Laufzeiten und hohen Kreditsummen Einiges aus. Um zu verdeutlichen, was bereits ein geringerer Unterschied im Zinssatz bei einem Vergleich zweier Hypothekendarlehen-Angebote ausmachen kann, ein kurzes Beispiel.
Ist eine Darlehenssumme von 250.000 Euro gewünscht und liegt ein Angebot A zu einem Zinssatz von 3,89 Prozent vor, während das Angebot B einen Zinssatz von 3,63 Prozent (jeweils effektiv) beinhaltet, so scheint diese Differenz von 0,26 Prozent sicherlich für viele Kreditnehmer auf den ersten Blick unbedeutend gering zu sein. Allerdings führt diese scheinbar geringe Differenz bei den Zinssätzen der zwei angebotenen Hypothekendarlehen dazu, dass beim Angebot A jährlich etwa 650 Euro mehr an Zinsen zu zahlen sind. Das wären also bei einer durchschnittlichen Laufzeit des Darlehens von etwa zehn Jahren, was die Zinsfestschreibung betrifft, eine Zinsdifferenz von stattlichen 6.500 Euro. Vergleichen ist also sehr sinnvoll und spart nicht selten viel Geld.