Mindestanforderung zur Erstellung des Zins- und Tilgungsplan
Im Darlehensbereich gibt es vor allen Dingen im Rahmen einer Baufinanzierung viele Details, auf welche der Kunde zum einen achten sollten, und die zum anderen auch in einem Gespräch mit der Bank geklärt werden müssen. Dieses Gespräch ist zusammen mit einem vorherigen Vergleich der Angebote im Grunde die wichtigste Basis für eine erfolgreiche Immobilienfinanzierung. In dem Kreditgespräche werden beispielsweise die Aspekte besprochen, welche Darlehenssumme benötigt wird, wie sich die Finanzierung zusammensetzen soll (aus welchen Darlehensarten), wie hoch die Kreditrate sein darf und wie die Zinsgestaltung aussehen soll.
Im Rahmen der Immobilienkredite ist es schon seit vielen Jahren üblich, dass vom Bankberater mindestens zwei Aufstellungen angefertigt werden. Das ist auf der einen Seite eine Aufstellung über die regelmäßigen Einnahmen des Kreditnehmers und demgegenüber werden die regelmäßigen Ausgaben (monatliche Fixkosten) gestellt. Anhand dieser angefertigten Gegenüberstellung kann das Einkommen errechnet werden, welches dem Kunden monatlich frei verfügbar zur Verfügung steht. Dieses frei verfügbare Einkommen ist die Basis für die Festlegung der Maximal-Kreditrate. Auf der anderen Seite ist auch die Erstellung eines Zins- und Tilgungsplans notwendig, da anhand dieses Plans viele Daten bezüglich der zukünftigen Entwicklung des Darlehens abgelesen werden können. Die Mindestanforderung zur Erstellung des Zins- und Tilgungsplans sieht vor, dass einige Angaben zwingend gemacht werden müssen, während manche Banken diesen Angaben zusätzlich noch weitere Informationen hinzu fügen. Welche Angaben müssen dem Zins- und Tilgungsplan auf jeden Fall zu entnehmen sein?
Wie der Namen schon sagt, sollte man anhand des Zins- und Tilgungsplans zumindest ablesen können, wie sich Zinsen und Tilgung zu verschiedenen Zeitpunkten in der Zukunft zusammensetzen. Das bedeutet konkret, man sollte entweder für jeden Monat oder alternativ für jedes Vierteljahr während der Laufzeit des Darlehens ablesen können, aus welchem Zins- und Tilgungsanteil sich die Monatsrate zusammensetzt. Denn nach jeder Tilgungsverrechnung wird sich dieser Anteil etwas verschieben. Ferner sind im Zins- und Tilgungsplan die Darlehnssumme festzuhalten, also die anfänglich zur Verfügung gestellte Kreditsumme.
Ebenso sollte der Effektivzinssatz angegeben werden, Gleiches gilt auch für die Laufzeit des Darlehens und etwaige anfallende Gebühren. Die Angabe der jeweiligen Restschuld zu einem bestimmten Termin ist ebenfalls eine Angabe, die auf keinem Zins- und Tilgungsplan fehlen sollte. Im Grunde ist die Höhe der Restschuld für die meisten Kreditnehmer sogar die wichtigste Angabe überhaupt. Sie dient zum Beispiel als eine Grundlage für die Entscheidung, ob eines Sondertilgung vorgenommen wird oder das Darlehen vorzeitig abgelöst wird. Somit sind dem Zins- und Tilgungsplan insgesamt viele Informationen zu entnehmen. Sollte man nach Erstellung eines Zins- und Tilgungsplans eine oder mehrere Sondertilgungen vorgenommen haben, dann empfiehlt es sich, einen neuen Plan erstellen zu lassen, da sich durch die Sonderzahlungen natürlich die Laufzeit des Darlehens bzw. die Höhe der zukünftigen Raten verringert hat. Und auch die übrigen Daten wie Verhältnis zwischen Zinsen und Tilgung haben sich nach einer Sonderzahlung verändert.