Selbstfinanzierung (Gewinnfinanzierung)
In Betrieben und Unternehmen gibt es grundsätzlich zwei verschiedenen Wege, wie bestimmte Investitionen oder anderweitige Ausgaben und Anschaffungen finanziert werden können. Und zwar handelt es sich um die beiden Alternativen der Finanzierung durch eigene und fremde Mittel. Die Finanzierung durch fremde Mittel erfolgt in der Regel durch die Aufnahme eines Kredites, kann aber auch bei größeren Unternehmen beispielsweise durch die Emissionen von Anleihen vorgenommen werden.
Diese zwei Varianten haben jedoch beide den gleichen Nachteil, nämlich den Kostenfaktor, denn beim Darlehen sind Kreditzinsen zu zahlen und bei Emission der Anleihe Zinsen an die Gläubiger und Inhaber der Anleihen. Der finanziell günstigste Weg ist daher grundsätzlich die so genannte Selbstfinanzierung, im Zuge derer man verschiedene notwendige Finanzierungen aus den eigenen vorhandenen Mitteln heraus finanzieren kann. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich bei dieser Selbstfinanzierung, also der Finanzierung aus dem Unternehmen heraus, um die Finanzierung mittels nicht ausgeschütteter Gewinne, sodass man auch von einer Gewinnfinanzierung sprechen kann. In diesem Zusammenhang werden zwei verschiedene Varianten der Selbstfinanzierung unterschieden, und zwar zum einen die offene Selbstfinanzierung und zum anderen die stille Selbstfinanzierung, mitunter auch als verdeckte Selbstfinanzierung bezeichnet.
Bei der offenen Gewinnfinanzierung ist es so, dass erzielte und auch ausgewiesene Gewinne ganz oder zum Teil eingehalten worden sind, und nun zur Finanzierung genutzt werden können. Erzielt eine Aktiengesellschaft beispielsweise einen Jahresgewinn von 15 Millionen Euro und schüttet davon Dividenden in Höhe von insgesamt acht Millionen Euro aus, so würden die restlichen sieben Millionen Euro zur offenen Selbstfinanzierung zur Verfügung stehen, und könnten beispielsweise für neuen Investitionen genutzt werden. Interessanter und gleichzeitig auch intransparenter wird es bei der zweiten möglichen Form der Selbstfinanzierung, nämlich bei der verdeckten bzw. stillen Selbstfinanzierung.
Auch hier unterscheidet man nochmals zwei Varianten, wie eine solche verdeckte Selbstfinanzierung vorgenommen werden kann. Die erste Variante besteht darin, dass bestimmte Gewinnermittlungsvorschriften angewendet werden, die dann auch vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel Rückstellungen oder auch Abschreibungen. Die zweite Variante beinhaltet die Nutzung gewisser Spielräume, die das jeweilige Bilanzierungssystem anbietet, welches das jeweilige Unternehmen nutzen muss. Dabei sind die Grundlage der so genannten stillen Reserven das so bezeichnete Vorsichtsprinzip und zudem das Anwenden von bestimmten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten.
Dabei ist jedoch zu bedenken, dass diese teilweise nicht legal sind. In den zuvor genannten Bereich der stillen Reserven fallen dann zum Beispiel Maßnahmen wie die Überbewertung der Passiva bzw. auf der anderen Seite die Unterbewertung von Aktiva, ein recht niedriger Ansatz von im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenständen oder auch das Unterlassen von Zuschreibungen. Generell gilt die Selbstfinanzierung übrigens deshalb in bestimmten Situationen auch als vorteilhaft für das jeweilige Unternehmen, weil auf diese Weise Steuern gespart werden können. Zudem wird durch die Gewinnfinanzierung auch die Krisenfestigkeit erhöht.